Supervision

Um zur höheren Fachprüfung zugelassen zu werden, ist der Nachweis von supervidierter Berufspraxis erforderlich. Die Anforderungen sind im Reglement supervidierte komplementärtherapeutische Berufspraxis aufgeführt.

In der folgenden Karte finden Sie Supervisor*innen, welche die Mindestanforderungen der OdA KT erfüllen:

 

Hinweis: Supervisionsstunden sind für die subjektorientierte Finanzierung (Bundesbeiträge an Absolvent*innen der höheren Fachprüfungen) berechtigt, sofern diese bei Supervisor*innen besucht wurden, die auf der Liste der vorbereitenden Kurse des SBFI eingetragen sind. Die dort eingetragenen Supervisor*innen erfüllen nicht automatisch die Mindestanforderungen der OdA KT.

Häufige Fragen

2 Gleichwertigkeitsverfahren

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  • Ist der Erhalt des Branchenzertifikats mit einer Ausbildung oder Prüfung verbunden?

    Praktizierende einer Methode der Komplementärtherapie können das Branchenzertifikat OdA KT im Rahmen eines Gleichwertigkeitsverfahren erlangen. Dies ist ein Dossierverfahren, indem die Kandidat*innen u.a. die Methodenausbildung und -praxis belegen und in Form einer schriftlichen Arbeit (Essay) die Identität als Komplementärtherapeut*in ausweisen. Die OdA KT bietet dazu regelmässig Informationsveranstaltungen an. 

    Wer neu in die Ausbildung einer Methode der Komplementärtherapie einsteigt (akkreditierte Bildungsgänge OdA KT), gelangt über einen mehrjährigen Ausbildungsgang mit Teilprüfungen und einer kompetenzorientierten Abschlussprüfung (mündlich, praktisch und schriftlich) zum Branchenzertifikat OdA KT. 

    Das Branchenzertifikat erhält, wer die Abschlussprüfung einer OdA KT akkreditierten Ausbildung oder das Gleichwertigkeitsverfahren BZ KT der OdA KT erfüllt hat. Die OdA KT definiert Mindestanforderungen an die Schulabschlussprüfungen und die Teilprüfungen des Tronc Commun KT.

  • Was bedeutet Methodenspezifischer Eigenprozess?

    Es handelt sich um Behandlungen, die Sie als Klient*i in Ihrer Methode erhalten haben (während oder nach der Ausbildung). Der Nachweis kann durch die Lehrgangsbestätigung bzw. durch Rechnungen oder Bestätigungen der behandelnden Therapeut*innen erfolgen.

  • Kann ich das Branchenzertifikat auch mit einem im Ausland erlangten Methodenabschluss erlangen?

    Das Gleichwertigkeitsverfahren gilt auch bei ausländischen Diplomen.