Höhere Fachprüfung (HFP)
Der Titel „Komplementärtherapeut*in mit eidgenössischem Diplom" wird durch den erfolgreichen Abschluss der höheren Fachprüfung (HFP) für Komplementärtherapeut*innen erworben. Die HFP dient dazu, abschliessend zu prüfen, ob die Kandidat*innen über die im Berufsbild geforderten Handlungskompetenzen verfügen, die zur Ausübung einer verantwortungsvollen Berufstätigkeit erforderlich sind.
Ergänzen mit Übersicht zu den Zulassungsbedingungen wie bisher? Ev. Grafik Ausbildungs- und Prüfungsarchitektur nochmals in klein einblenden
- Abschluss SEK II
- BZ OdA KT
- Ausreichend Berufspraxis und Supervisionen (siehe Reglement supervidierte komplementärtherapeutische Berufspraxis)
Braucht es hier einen “Warn-Hinweis” dass auf die richtigen Reglemente geachtet werden muss?
