Infos für Therapeut*innen
Seit dem Jahr 2015 gibt es den Beruf der Komplementärtherapeut*in mit eidgenössischem Diplom. Ein Beruf für Menschen, die eine Tätigkeit im Gesundheitswesen mit Kontakt zu anderen Menschen suchen und selbständig mit einem ganzheitlichen Ansatz an der Schnittstelle zwischen Körper und Psyche therapeutisch tätig sein wollen.
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Häufige Fragen
2 Gleichwertigkeitsverfahren
Ist der Erhalt des Branchenzertifikats mit einer Ausbildung oder Prüfung verbunden?
Praktizierende einer Methode der Komplementärtherapie können das Branchenzertifikat OdA KT im Rahmen eines Gleichwertigkeitsverfahren erlangen. Dies ist ein Dossierverfahren, indem die Kandidat*innen u.a. die Methodenausbildung und -praxis belegen und in Form einer schriftlichen Arbeit (Essay) die Identität als Komplementärtherapeut*in ausweisen. Die OdA KT bietet dazu regelmässig Informationsveranstaltungen an.
Wer neu in die Ausbildung einer Methode der Komplementärtherapie einsteigt (akkreditierte Bildungsgänge OdA KT), gelangt über einen mehrjährigen Ausbildungsgang mit Teilprüfungen und einer kompetenzorientierten Abschlussprüfung (mündlich, praktisch und schriftlich) zum Branchenzertifikat OdA KT.
Das Branchenzertifikat erhält, wer die Abschlussprüfung einer OdA KT akkreditierten Ausbildung oder das Gleichwertigkeitsverfahren BZ KT der OdA KT erfüllt hat. Die OdA KT definiert Mindestanforderungen an die Schulabschlussprüfungen und die Teilprüfungen des Tronc Commun KT.
Was bedeutet Methodenspezifischer Eigenprozess?
Es handelt sich um Behandlungen, die Sie als Klient*i in Ihrer Methode erhalten haben (während oder nach der Ausbildung). Der Nachweis kann durch die Lehrgangsbestätigung bzw. durch Rechnungen oder Bestätigungen der behandelnden Therapeut*innen erfolgen.
Kann ich das Branchenzertifikat auch mit einem im Ausland erlangten Methodenabschluss erlangen?
Das Gleichwertigkeitsverfahren gilt auch bei ausländischen Diplomen.
