Branchenzertifikat OdA KT
Eine akkreditierte Ausbildung als Komplementärtherapeut*in schliesst mit einem Branchenzertifikat OdA KT ab. Dieser Branchenabschluss ist Voraussetzung für die Zulassung zur höheren Fachprüfung. Einige Versicherer setzen das Branchenzertifikat voraus für mögliche Rückerstattungen an Klient*innen (Zusatzversicherungen).
Für Praktizierende einer anerkannten Methode der Komplementärtherapie ohne Branchenzertifikat bietet die OdA KT ein Gleichwertigkeitsverfahren an.
Akkreditierte Ausbildungen
Eine akkreditierte Ausbildung als Komplementärtherapeut*in dauert mindestens drei Jahre und ist in der Regel als berufsbegleitendender, modularer Lehrgang konzipiert. Der Kern der Ausbildung bildet eine der anerkannten Methoden der Komplementärtherapie. Dazu kommt ein Praktikumsteil mit Hospitanzen, begleitetem Üben und praktischer Klient*innenarbeit sowie der Tronc commun (medizinische, sozialwissenschaftliche und berufsspezfische Grundlagen). Abgeschlossen wird die Ausbildung mit einer umfassenden und kompetenzorientierten Abschlussprüfung, nach deren Bestehen das Branchenzertifikat OdA KT ausgestellt wird.
In der folgenden Karte finden Sie alle akkreditierten Ausbildungen, können nach der gewünschten Methode suchen oder sich eine Übersicht mit allen akkreditierten Ausbildungen als PDF-Dokument herunterladen.
Gleichwertigkeitsverfahren Branchenzertifikat OdA KT
Das Gleichwertigkeitsverfahren (GWV) richtet sich an Therapeut*innen, die eine anerkannte Methode der Komplementärtherapie praktizieren, aber keine akkreditierte Ausbildung absolviert haben und damit über keine Branchenzertifikat OdA KT verfügen. Das GWV ist ein zweiteiliges Dossierverfahren, indem einerseits Nachweise zur Ausbildung- und Berufspraxis und andererseits eine schriftliche Arbeit (Essay) eingereicht werden müssen. Die Unterlagen werden von einem Expert*innen-Team geprüft.
Erklärvideo GWV (Testvideo - work in progress)
Häufige Fragen
2 Gleichwertigkeitsverfahren
Ist der Erhalt des Branchenzertifikats mit einer Ausbildung oder Prüfung verbunden?
Praktizierende einer Methode der Komplementärtherapie können das Branchenzertifikat OdA KT im Rahmen eines Gleichwertigkeitsverfahren erlangen. Dies ist ein Dossierverfahren, indem die Kandidat*innen u.a. die Methodenausbildung und -praxis belegen und in Form einer schriftlichen Arbeit (Essay) die Identität als Komplementärtherapeut*in ausweisen. Die OdA KT bietet dazu regelmässig Informationsveranstaltungen an.
Wer neu in die Ausbildung einer Methode der Komplementärtherapie einsteigt (akkreditierte Bildungsgänge OdA KT), gelangt über einen mehrjährigen Ausbildungsgang mit Teilprüfungen und einer kompetenzorientierten Abschlussprüfung (mündlich, praktisch und schriftlich) zum Branchenzertifikat OdA KT.
Das Branchenzertifikat erhält, wer die Abschlussprüfung einer OdA KT akkreditierten Ausbildung oder das Gleichwertigkeitsverfahren BZ KT der OdA KT erfüllt hat. Die OdA KT definiert Mindestanforderungen an die Schulabschlussprüfungen und die Teilprüfungen des Tronc Commun KT.
Was bedeutet Methodenspezifischer Eigenprozess?
Es handelt sich um Behandlungen, die Sie als Klient*i in Ihrer Methode erhalten haben (während oder nach der Ausbildung). Der Nachweis kann durch die Lehrgangsbestätigung bzw. durch Rechnungen oder Bestätigungen der behandelnden Therapeut*innen erfolgen.
Kann ich das Branchenzertifikat auch mit einem im Ausland erlangten Methodenabschluss erlangen?
Das Gleichwertigkeitsverfahren gilt auch bei ausländischen Diplomen.
