Bundesbeiträge
Absolvierende von Kursen, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, werden vom Bund finanziell unterstützt. Dazu gehören auch die Ausbildungen zum*zur Komplementärtherapeut*in. Sie können nach Absolvieren der höheren Fachprüfung, unabhängig vom Bestehen, einen entsprechenden Antrag beim Bund einreichen (subjektorientierte Finanzierung). Voraussetzung ist, dass die besuchte Ausbildung in der Meldeliste des Bundes geführt ist. In dieser Liste können auch Prüfungsvorbereitungskurse oder Supervisionsangebote gelistet sein.
⇒ Hinweis: Für die Prüfungsgebühren der höheren Fachprüfungen können keine Bundesbeiträge beantragt werden. Die Durchführung der Prüfungen wird bereits zu 60 bis 80 Prozent vom Bund subventioniert.
